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S26-SE-A25 – Augenschutz für Träger von Sehhilfen bei Schleifarbeiten

Prüfungsaufgabe Arbeitssicherheit Arbeitsmittel und Leitern ⬤ Leicht IHK AP2 EBT Sommer 2026 - Systementwurf 16.05.2026 · Admin
Bei Schleifarbeiten sind die Augen gegen Funkenflug zu schützen. Welche Aussage für Träger von Sehhilfen ist richtig?

1. Brillenträger benötigen keinen weiteren Augenschutz.
2. Träger von harten Kontaktlinsen benötigen keinen weiteren Augenschutz.
3. Nur Träger von Sehhilfen aus Kunststoff benötigen einen zusätzlichen Seitenschutz.
4. Brillenträger benötigen nur einen zusätzlichen Seitenschutz.
5. Schutzbrillen sind auch in der entsprechenden Sehstärke erhältlich.
(5.) Schutzbrillen sind auch in der entsprechenden Sehstärke erhältlich.

Träger von Sehhilfen müssen beim Schleifen ebenfalls eine geeignete Schutzbrille tragen. Diese ist auch als Korrektionsschutzbrille in der jeweiligen Sehstärke erhältlich.